Bibliotheksordnung

Benutzung und Verhaltensmaßnahmen.

Allgemein

01

Lärm stört beim Lesen und Lernen!

Die Bibliothek ist ein Arbeitsbereich sowohl für Schüler*innen als auch für 
Lehrer*innen. Sie dient zur Recherche für Referate, Spezialgebiete etc., Vorbereitung auf den Unterricht, Anschauen / Anhören von Video-/Audio-Cassetten und CDs, Benützung von CD-ROMs und DVDs und einfach zur Lektüre guter Bücher.

02

Benützung

Die Benützung der Bibliothek ist nur in Anwesenheit eines Bibliothekars oder eines Bibliothekshelfers in den Öffnungszeiten möglich (siehe Anschlag neben der Tür).

03

Schülergruppen

In Absprache mit den Bibliothekaren kann die Bibliothek auch von Schülergruppen unter Aufsicht eines Lehrers / einer Lehrerin benutzt werden. (Schlüsselkarte bei den Bibliothekaren).

04

Recherche

Das Suchen von Medien (Recherche) erfolgt über die Computer im Eingangsbereich der Bibliothek (Programm: LITTERA WINDOWS). Außerhalb der Öffnungszeiten ist dies auch an allen Computern im Schulhaus oder auch von daheim möglich (web.OPAC). Die Bibliothekare und Bibliothekshelfer helfen dabei gern.

05

Regale Ordnung

Bücher, die aus den Regalen genommen wurden, sind an denselben Platz zurückzustellen und dürfen keinesfalls in irgendein Regal zurückgestellt werden.

06

Entlehnung

Für das Entlehnen von Büchern benötigen Schüler*innen die EDU-Card.

07

Dauer

Bücher, CDs und Cassetten (maximal 5 Medien) dürfen 14 Tage entlehnt werden – Ferien 
verlängern die Entlehnzeit. Eine Verlängerung um weitere 14 Tage ist möglich. Über die Sommerferien dürfen keine Medien entlehnt werden. In begründeten Fällen (Referatstermin, längere Arbeit an einem Spezialgebiet, einer FBA bzw. VwA ist auch eine längere Entlehndauer möglich.)

08

Kosten und Mahngebühr

Das Entlehnen ist kostenlos, bei Überschreitung der Entlehnzeit wird jedoch laut SGA-Beschluss eine Mahngebühr verrechnet (50 Cent pro Buch pro Woche, maximal jedoch 2 Euro).

09

Verlust und Schaden

Die entlehnten Medien sind mit äußerster Schonung zu behandeln. Bei Verlust eines 
entlehnten Mediums muss der Entlehner das verlorene Medium neu anschaffen oder dessen Wert ersetzen. Dasselbe gilt, wenn das Medium so stark beschädigt wird, dass es unbrauchbar ist.

10

Betreten

Das Betreten der Bibliothek ist ausnahmslos nur mit Hausschuhen erlaubt.

11

Schultaschen

Schultaschen sind an dem dafür bestimmten Platz (Tische hinter dem Zeitschriftenkasten)
abzustellen und dürfen nicht in andere Bereiche der Bibliothek mitgenommen werden.

12

Essen und Trinken

Essen und Trinken ist in der Bibliothek keinesfalls erlaubt.

13

Nachmittagsbetreuung

Schüler*innen der Nachmittagsbetreuung müssen sich verlässlich bei ihren 
Erziehern abmelden, bevor sie die Bibliothek aufsuchen.

14

Keine Überbrückung

Die Bibliothek kann die Nachmittagsbetreuung nicht ersetzen und dient nicht zur 
Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht.

15

Nutzungsausschluss

Die Bibliothekare können Schüler*innen, die sich nicht an diese Regeln halten, von 
der Benützung der Bibliothek zeitweise oder im Wiederholungsfall auf Dauer ausschließen.

Hast du schon die Einverständniserklärung unterschrieben?

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